Jäger-Kreisgruppe Ochsenfurt e.V.

Hege­gemeinschaften

Im Abschnitt II/3, Art. 13 des Bayer. Jagdgesetzes sind Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Hegegemeinschaften (HG) festgelegt.
Jagdausübungsberechtigten , die sich nach bestimmten landschaftlichen Gegebenheiten, bestimmten Wildarten und deren Vorkommen gliedern. Die Zugehörigkeit eines bestimmten Jagdrevieres zu einer bestimmten HG wird durch die Untere Jagdbehörde festgelegt.

  • HG stimmen Hegemaßnahmen für bestimmte Wildarten in den einzelnen Revieren aufeinander ab und beteiligen sich an deren Durchführung
  • HG fördern Arten-, Natur- und Umweltschutz
  • HG wirken bei der Ausrichtung von Hegeschauen mit
  • HG treffen Absprachen über gemeinsammes Aussetzen von Wild (insbesondere von gefährdeten Arten) sowie über die Beschränkung der Jagdausübung auf einzelne Wildarten innerhalb der Jagdzeiten
  • HG stimmen die Abschussplanvorschläge aufeinander ab
  • HG wirken auf die Erfüllung der Abschusspläne in den einzelnen Revieren hin
  • HG fördert die Weiterbildung der Mitglieder in allen jagdlichen Belangen
  • HG vermitteln bei Grenz- und Wildfolgestreitigkeiten
  • HG Wirken an Flurbereinigungsverfahren mit

Auf HG finden die Bestimmungen des BGB über den nichtrechtsfähigen Verein Anwendung.

Die jagdbare Fläche vom Main bis zur Tauber einschliesslich des dazwischen liegenden Ochsenfurter Gaus umfasst 32.840 ha.

Die Kreisgruppe Ochsenfurt hat 3 Hegegemeinschaften (Karte 505 KB), dies sind die
HG Gau Nr. 674; HG Main Nr. 675 und HG Tauber Nr. 676.
Die drei HG werden von 69 Jagdbögen bzw.. Jagdrevieren gebildet.

Hege­gemeinschaft Gau Nr. 674

Johannes Köder

Hege­gemeinschaft Main Nr. 675

Jürgen Fächer

Hege­gemeinschaft Tauber Nr. 676

Engelbert Zobel